Rechtsprechung
BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,5661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Kaufvertrag - Änderung der Geschäftsgrundlage durch die wirtschaftliche Abtrennung des Saarlandes - Verzug mit der Kaufpreiszahlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51
Unselbständige Anschlußrevision. Kosten
Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53
Die Zulässigkeit der Anschlußrevision setzt anerkanntermaßen nicht die Erreichung der Revisionssumme voraus (BGHZ 4, 229 [234]). - RG, 14.07.1923 - V 896/22
Nachfrist beim Grundstückskauf
Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53
Durch den Rücktritt erlischt das durch den Vertrag begründete Rechtsverhältnis auch für die Vergangenheit, und zwar für beide Teile (RGZ 107, 345 [348]). - RG, 28.06.1918 - II 86/18
Wirksame Bestimmung einer Rücktrittsfrist vor Verzug
Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53
Zwar kann in der Regel die Fristsetzung erst nach Verzugseintritt erfolgen, doch kann nach ständiger Rechtsprechung die den Verzug begründende Mahnung mit der Fristsetzung verbunden werden (RGZ 93, 180 [181, 182]). - RG, 05.02.1929 - VII 506/28
1. Kann sich eine Vertragspartei, die aus einer ihr bekannten Tatsache keinen …
Auszug aus BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53
Wenn das Reichsgericht beim Vorliegen positiver Vertragsverletzung das Nachschieben von Gründen, mit denen der Rücktritt begründet wird, für unzulässig erachtet, so will es damit zum Ausdruck bringen, daß es nicht angehe, auf eine weitere positive Vertragsverletzung den bereits vorher wegen einer anderen positiven Vertragsverletzung erklärten Rücktritt zu stützen, also einen neuen Rücktrittsgrund einzuführen (RGZ 123, 238).